In der Nacht zum 01.08.2025 wurde in Kaiserslautern ein Mann von einer Diamantklapperschlange (Crotalus atrox) ins Gesicht gebissen. Dabei handelt es sich nicht um den Halter des Tieres, sondern einen Besucher in dem Schlangenbestand. Zum Hergang des Unfalls schildert der Halter verschiedene Varianten, bei denen einmal in der besagten Nacht das Tier in ein anderes Terrarium umgesetzt werden sollte, einmal sollte eine nicht gefressene Futterratte aus dem Terrarium herausgenommen werden. In beiden Varianten sei das Tier „fachgerecht“ mit zwei Schlangenhaken gehandelt worden. Im Verlauf dieses Handlings habe sich das Tier aus den Haken befreit und es sei zum besagten Unfall gekommen. Das in München gelagerte Antivenin wurde mittels der Berufsfeuerwehr München nach Stuttgart und von dort per Hubschrauber nach Kaiserslautern verbracht, wo das Opfer des Unfalls mit dem Tod rang. Der Betroffene lag tagelang im Koma und ist mittlerweile glücklicherweise laut Zeitungsbericht wieder ansprechbar. Die Polizei ermittelt aktuell gegen den Halter wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Halter, ein an Autismus (Asperger-Syndrom, Zitat Zeitungsartikel) erkrankter junger Mann, der einen Betreuer hat und schon seit Jahren den Ruf genießt, unvorsichtig mit seinen Tieren (bisher vorwiegend Wirbellose) umzugehen und seit jeher Freehandling betreibt, brüstet sich in den sozialen Medien nun damit, dass „er nach dem Unfall in der Szene „Legende“ geworden“ sei. Zudem verstrickt er sich in Interviews und eigenen online Posts in Widersprüche über den Unfall. Es liegen diverse Videobelege, s.u., aus den eigenen Social-Media-Kanälen des Tierhalters vor, welche ersichtlich machen, dass neben Tierschutzverstößen in Bezug auf die Haltung seiner Schlangen und Futtertiere die Einhaltung der Mindestanforderungen und auch jedweder sachkundige Umgang mit seinen potenten Gifttieren fehlt. Vielmehr zeigt er sich beim Freehandling und Küssen seiner Klapperschlange, beim Hineingreifen ins besetzte Terrarium und bei reißerischem Verfüttern lebender Nager an die – nach eigenen Aussagen – Frostfutter fressenden Schlangen. Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wurden von diversen Personen erstattet und die Verstöße belegt. DGHT Vogelsang 27 31020 Salzhemmendorf Telefon 05153-8038676 Mail agark@dght.de Web www.dght.de www.agark.de Finanzdaten AGARK, Silvia Macina, Santanderbank Frankfurt BIC: SCFBDE33XXX, IBAN: DE05500333002974838500 Ust ID-Nr.: DE 813920686 Trotz laufender polizeilicher Ermittlungen gegen den Tierhalter fand am 21.08.25 eine Begehung durch die lokalen Veterinär-, Artenschutz- und Ordnungsamt statt. Diese wurde zuvor in den Medien vom Halter selbst angekündigt, welcher sich somit ausgiebig auf diese vorbereiten konnte. Eine sachkundige Person mit fundierten Fachkenntnissen zur Gifttierhaltung scheint nicht zugegen gewesen zu sein. Direkt im Anschluss bestätigten die Behörden, es sei alles in Ordnung und es habe nur geringfügige Beanstandungen gegeben, die per mündlich getroffener Anordnung zu beheben seien. In den in Zeitungen veröffentlichten Interviews bestätigen Behördenmitarbeiter dem Tierhalter umfassende Sachkunde. Neben den bereits genannten durch Links zu Videos des Halters aus dem Internet belegten, angezeigten Tierschutzvergehen muss hier zudem Beachtung finden, dass es und im Anhang nur sehr wenige, allesamt nicht sachkundige Möglichkeiten gibt, wie ein Dritter durch eine fachkundige, mit zwei Schlangenhaken gehändelte Klapperschlange überhaupt ins Gesicht gebissen werden kann. Hier muss davonausgegangen werden, dass der Gebissene sich entweder dem Tier angenähert oder sich gebückt hat, ohne vom angeblich sachkundigen Halter davon abgehalten zu werden, oder aber das Tier wurde dem Betroffenen förmlich ins Gesicht gehalten. Hätte sich die Schlange, was durchaus vorkommt, von den Haken fallen lassen, wäre ein Biss ins Gesicht nur dann möglich, hätte der Gebissene am Boden gelegen. Man muss sich also fragen, wie ein Biss ins Gesicht überhaupt möglich ist und wieso eine Klapperschlange nachts aus einem Terrarium genommen wird. In Anbetracht des Internetauftritts des Halters kann jedoch auch von einer gefährlich fahrlässigen FreehandlingSession ausgegangen werden, die jedweder Sachkunde entbehrt und die nicht vorhandene Eignung dieses Halters, Gefahrtiere zu pflegen bestätigt. Die Aussagen der lokalen Behörden führen zu der Vermutung, dass die notwendige Sachkunde sowohl bei den Kontrollierenden ebenso wie beim Tierhalter nicht vorhanden ist. Aufgrund der vom Halter ins Internet gestellten Videos muss die Sachkunde im Umgang mit Giftschlangen sowie seine Eignung und Zuverlässigkeit grundsätzlich stark bezweifelt werden. Verwunderlich ist für uns, dass bei der Kontrolle keine Sachverständigen hinzugezogen wurden, die sowohl Haltung als auch Umgang mit den Tieren fachgerecht beurteilen könnten. Bereits die Videos des Halters bieten deutliche Kritikpunkte, die bei der Begehung angesprochen und korrigiert werden mussten. Die fehlende Maßregelung dieses absolut nicht fachgerechten Umgangs mit den Giftschlangen fördert die Einschätzung des Halters, keine Fehler begangen zu haben, und gibt ein falsches Signal an andere Giftschlangenhalter. Die AG ARK wünscht sich ein deutlicheres Durchgreifen der Behörden unter Einbeziehung von Sachverständigen in einem solchen Fall und lehnt nicht sachkundige Tierhaltung generell und vor allem Gefahrtierhaltung durch nicht sachkundige Halter:innen ab. Der Fall zeigt wieder nachdrücklich und besorgniserregend, dass die (sehr) wenigen Unfälle durch gehaltene Tiere zwar einerseits durch ihre Seltenheit belegen, wie gut und fachkundig der Großteil der Halter seine Tiere hält und mit ihnen umgeht, andererseits jedoch auch, dass es nach wie vor ein Problem darstellt, wenn solche Tiere ohne entsprechende Fachkenntnisse gehalten werden (dürfen). Unfälle mit Dritten sind schlicht inakzeptabel und das Vorgehen der Behörden erscheint nicht angemessen.