Bereits im Jahr 2014 hatte die Europäische Union – vollkommen unbemerkt von der öffentlichen Aufmerksamkeit – eine neue Verordnung erlassen, die den Umgang mit den sogenannten invasiven gebietsfremden Arten regeln sollte. Dabei handelt es sich um die EU-Verordnung Nr. 1143/2014.
Danach sollte es noch ganze zwei Jahre dauern, bis sich die Kommission auf eine entsprechende Artenliste einigen konnte und diese in Form der Durchführungsverordnung 2016/1141 verabschiedete.
Die Problematik der invasiven Tier- und Pflanzenarten auf politischer Ebene anzugehen, ist zwar sehr wichtig und durchaus lobenswert. Liest man sich die beiden Verordnungen jedoch im Detail durch, so wird schnell klar, dass die Europäische Kommision mit dieser Vorlage das Ziel eines sinnvollen Tiermanagements klar verfehlt hat. Und nicht nur das: Würde Deutschland die Verordnungen 1:1 in deutsches Recht umsetzen, so würde dies einen ganz massiven Verstoß gegen das Deutsche Tierschutzgesetz bedeuten. Die Vorlage schließt die massenhafte Tötung der betroffenen Tiere und Pflanzen nämlich ausdrücklich mit ein und fordert die EU-Mitgliedsstaaten zu einer konsequenten Umsetzung auf.
Zudem soll die Haltung insbesondere der einzelnen Tierarten (darunter so weit verbreitete Arten wie die Schmuckschildkröte Trachemys scripta) sowohl für Privatleute, als auch für Tierheime, Auffangstationen und Zoos vollständig verboten werden. Bestehende Bestände dürfen demnach nicht mehr weitervermittelt, verkauft, gezüchtet und in gemeinnützigen und gewerblichen Einrichtungen auch nicht mehr gehalten werden. Gerade die Zoos sehen bei einer Umsetzung der Verordnungen einer massenhaften Tötung ihrer eigenen Tierbestände entgegen, so z.B. von Waschbären, Nasenbären oder Muntjaks.
Aus Sicht der Auffangstation für Reptilien, München e.V. ist diese Vorgehensweise eindeutig abzulehnen, weshalb wir hiermit sämtliche betroffenen Privathalter, Tier- und Artenschutzverbände, Tierheime, Wildtierstationen, Auffangstationen, Zoos und Tierparks dazu ermutigen möchten, sich unserem Appell an die Deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission anzuschließen!
Die Frist zur Mitzeichnung der Petition läuft am 13.11.2017 aus.
Das Quorum ist erreicht, wenn 50.000 Mitzeichnungen eingegangen sind.
Im Folgenden möchten wir Sie detailliert über die beiden Verordnungen informieren:
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Übersicht über die gelisteten Tier- und Pflanzenarten,
die unionsweit als gebietsfremde, (potentiell) invasive Arten gelten:
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