August 2022

Stellungnahme der Reptilienauffangstation

Beschlagnahme in Brandenburg

In der vergangenen Woche wurde durch die Behörden eine Tierhaltung in der kreisfreien Stadt Brandenburg/Havel  aufgelöst, die als Auffangstation geführt wurde. Darüber hinaus scheinen zudem Tiere für Filmzwecke genutzt worden zu sein.

Die Auffangstation für Reptilien wurde hinzugezogen, um als Sachverständige tätig zu werden.

Der Beschuldigte, Herr H., der die Station aufgebaut und geleitet hat bestreitet festgestellte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und erhebt schwere Vorwürfe gegen die beteiligten Behörden und die hinzugezogenen Sachverständigen.

Dies ist nachvollziehbar und dahingehend verständlich, da es sich um sein Lebenswerk handelt und der Beschuldigte selbst als Sachverständiger tätig war/ist und in den Medien als „Reptilienpapst“ bezeichnet wird.

 

Grundsätzlich äußert sich die Auffangstation für Reptilien, München e.V. nicht zu laufenden Verfahren, möchte jedoch hier eine Ausnahme machen, um

einige Punkte richtigzustellen:

 

  1. Bei einer Begehung ist die Auffangstation immer als beauftragte Sachverständige beteiligt und handelt im behördlichen Auftrag.

 

  1. Als Sachverständige ist man generell und ausschließlich am vorgefundenen Zustand einer Tierhaltung und am Gesundheitszustand der vorgefundenen Tiere interessiert und hat festzustellen, ob Tiere Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind. Grundlage hierfür sind ausschließlich das Tierschutzgesetz und die assoziierten Gutachten. Beurteilt werden Haltungsbedingungen, Raumangebot, Hygiene, Gesundheitszustand der vorgefundenen Tiere, Ausstattung(en) von Gehegen und Hinweise auf Vernachlässigung. Eine Tierfortnahme muss immer auf belegbaren Rechtsverstößen basierend und kann gar nicht willkürlich erfolgen. Die Verhältnismäßigkeit ist hier zudem zu wahren, d.h. kleine Mängel können und müssen z.B. durch Anordnung beseitigt werden. Hier erfolgt keine Wegnahme. Sie kann und darf nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern bedarf immer einer belegbaren Grundlage, basieren auf den vorgefundenen Zuständen in der Haltung. Dies war im vorliegenden Fall zweifelsfrei gegeben.
     
  2. Jede Haltungseinheit (auch „hinter den Kulissen“) wurde besichtigt, vermessen, dokumentiert und anhand der geltenden Rechtsvorgaben und Gutachten (des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft [BML]) bewertet. Der Zustand der Tiere wurde ebenfalls berücksichtigt.
     
  3. Es wurden, insbesondere hinter den Kulissen gravierende Befunde erhoben und dokumentiert. Kranke, unbehandelte, teils akut verletzte Tiere wurden festgestellt, tote, teils mumifizierte, teils verweste Kadaver wurden vorgefunden, nicht als Präparate, sondern in ihren Behältern. Bei den lebenden Tieren wurden erheblich verwahrloste Tiere vorgefunden, die z. B. seit Wochen bestehende Drucknekrosen aufwiesen, die unbehandelt waren, andere Tiere wiesen vereiterte, unbehandelte, ganz erhebliche Verletzungen auf und waren bei sehr schlechtem Allgemeinzustand, ein hoher Prozentsatz der Tiere war stark abgemagert, teils bis auf das Skelett. Weitere Tiere waren durch vergesellschaftete Tiere erheblich verletzt, jedoch weder separiert, noch therapiert worden.
     
  1. In diversen Haltungseinrichtungen lebten Tiere in ihrem eigenen Kot, der teils knöcheltief vorlag, was auf lange anhaltende unzureichende Versorgung schließen lässt. So „lebte“ z. B. ein Stinktier in einer knöcheltief mit Kot verschmutzten und verschimmelten Toilette hinter den Kulissen.
     
  2. Der Beschuldigte beschreibt in seinen Äußerungen in den Medien, er habe verwahrloste Tiere, die Vorschädigungen mitgebracht haben, aufgenommen und gepflegt. Dies kann bestätigt werden, da einige Tiere verheilte Verletzungen aufweisen. Diese sind jedoch eindeutig von akuten Verletzungen oder Erkrankungen (also Leiden) zu differenzieren und wurden dokumentiert.
     
  3. Der Beschuldigte wirft Mitarbeiter*Innen der Auffangstation fachlich Inkompetenz vor, wohingegen wir uns mit Nachdruck verwehren. Alle Anwesenden waren/sind Fachtierärzte und ausgebildete Zootierpfleger mit teils internationalem Ruf.