Januar 2024

Schlangeninvasion

Spanien sorgt mit „befallener“ Insel für EU-weite Probleme.

Schlangeninvasion: Spanien sorgt mit „befallener“ Insel für EU-weite Probleme.

Die amerikanische Kettennatter breitet sich stark auf einigen spanischen Inseln aus und gefährdet dort lokale Populationen von Eidechsen und anderen einheimischen Arten. Dies ist ein ernsthaftes Problem, da sich invasive Arten in den Regionen, in denen sie sich ansiedeln, stark vermehren und das Ökosystem nachhaltig schädigen können. Die EU hat bereits 2014 eine verbindliche Verordnung erlassen, die den Import, die Zucht, den Handel und die Haltung solcher Arten verbietet. Für Besitzer der Kettennatter ändert sich vorerst wenig, solange sie nicht gewerblich tätig sind. Bestände haben einen Bestandsschutz, dürfen also bis zum Tod der Tiere gepflegt werden. Abgaben und Transporte sind jedoch illegal (theoretisch auch die Fahrt zum Tierarzt).

Nun sind jedoch Inseln dadurch ausgezeichnet, dass man Meer überwinden müsste, um sich von einer handhabbaren, lokalen (!) Situation in eine unionsweite ebensolche wandeln müsste (Spanien versucht das durch Kontrollen, teils mit Hunden bei Exportgütern zu verhindern). Zwar werden Kettennattern auch im Rest Europas gehalten und gepflegt, einige Tiere wurden auch ausgesetzt und auch in Süddeutschland gefunden. Ob eine Ansiedlung hierzulande möglich wäre, ist aber strittig.

Dass es Spanien immer wieder schafft, seine lokalen Probleme zur EU-weiten Chefsache zu erklären und seitens der EU augenscheinlich keine Einwände bestehen, gibt allerdings zu denken. So ist der heilige Ibis auf Spanien beschränkt, EU-weit aber verboten, die Apfelschnecke ebenso - und jetzt die Kettennatter. Man darf sich wundern...

Die Folge der Listung im Rest der EU ist, dass nach dem Buchstaben der Verordnung und heimischer Vorgaben, z. B. Tiere in Tierheimen und insbesondere Auffangstationen nicht weitergegeben werden dürfen.

Bislang ziehen sich Staat und EU aus der Kostenfrage, was aber zukünftig nicht so bleiben kann. Die Frage ist also, wenn solche Tiere dauerhaft verwahrt werden müssten, wer die Kosten für Haltung und jahrelange Versorgung aufbringen muss. Eine Tötung von betroffenen Tieren wird, hinter vorgehaltener Hand, bereits angedacht, wäre jedoch in Ermangelung eines vernünftigen Grunds, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dies auf Einrichtungen des Tierschutzes abzuwälzen, nach dem Motto "nach mir die Sintflut" kann nicht sein. ggf. muss dies verwaltungsrechtlich geprüft und entschieden werden

Eine Überlegung wäre eine Ausnahmeregelung (Managementplan), ähnlich der für Waschbären einzuführen. Diese Regelung erlaubt die Vermittlung durch genehmigte Auffangstationen, vorausgesetzt, dass eine ausbruchsichere Unterbringung sichergestellt ist und sich die Tiere nicht vermehren. Hier ist die LANA-Konferenz (Gremium der deutschen Artenschutzbehörden) gefragt. Für in Terrarien gehaltene Schlangen wie die Kettennatter wäre dies deutlich einfacher umzusetzen. Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Ansiedlung der Natter in Deutschland ist ohnehin extrem gering.

Aktuell verwahrt die Reptilienauffangstation in München zum Beispiel acht Individuen, deren Lebenserwartung mit ca. 20 Jahren geschätzt wird.

Die unterzeichnenden Auffangstationen fordern eine zeitnahe, bürgerfreundliche und insbesondere tierschutzgerechte Regelung inklusive Kostenübernahme für zu verwahrende Tiere. Wir fordern hiermit die LANA-Konferenz auf, einen Managementplan für die Kettennatter zu erstellen.