Stellungnahme zu Pressemeldung „Teuerstes Fundtier aller Zeiten: Stadt will Rechnung nicht bezahlen“
Im genannten Artikel geht es um die Verweigerung der Stadt Olching, die Rechnung einer aufgefundenen Schnappschildkröte aus einem örtlichen Gewässer in Höhe von 6500 € zu begleichen. Grund hierfür sei, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sei, das Tier lediglich einen Marktwert von 200 € hätte und dabei Steuergelder verschwendet würden.
Ferner wird in dem Artikel berichtet, dass es sich bei dem Tier um eine „spezielle Sache“ handle, „denn bislang gab es noch nie einen derartig exotischen Fund wie diese Schnappschildkröte…“ und „…die ehrenamtlichen Tierärzte bleiben auf den Kosten sitzen.“
Es ist korrekt, dass der Marktwert eines Tieres wie dieser Schnappschildkröte verhältnismäßig gering ist. Dennoch sind die tatsächlichen Kosten für eine fachgerechte Versorgung von Tieren unabhängig von ihrem Marktwert stets höher als der Anschaffungswert. Dies gilt besonders bei exotischen Arten, die spezielle Pflege und Expertise erfordern. Schnappschildkröten sind in unserer Region keine heimischen Tiere und gelten als Faunenverfälscher. Sie stellen nicht nur eine potenzielle Gefahr für Menschen dar, sondern auch für die heimische Flora und Fauna. In einer freien Umgebung könnten diese Tiere erhebliche Schäden anrichten. Die Entscheidung, die Schnappschildkröte zu sichern und pfleglich unterzubringen, dient daher sowohl dem Tier- als auch dem Naturschutz sowie der öffentlichen Sicherheit.
Zudem gebietet es sowohl das Tierschutz-, Naturschutz- und Fundrecht. In Bayern unterliegen sie zudem, als potentiell gefährliches Tier, dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz, Art. 37.
Nach geltendem Tierschutzgesetz ist eine Tötung von Tieren nur aus einem „vernünftigen Grund“ erlaubt. Finanzielle Überlegungen fallen ausdrücklich nicht in diese Kategorie. Die Versorgung und Unterbringung des Tieres durch fachlich geschultes Personal war somit nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzlich gebotene Maßnahme. Die genannten Kosten wurden nach der verbindlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet. Diese Regelung stellt sicher, dass erbrachte Leistungen fair und nachvollziehbar abgerechnet werden. Es handelt sich dabei nicht um willkürliche Beträge oder um ehrenamtliche Arbeit, sondern um die Entlohnung von Fachpersonal, dass eine anspruchsvolle Aufgabe erfüllt.
Auch wenn die aufgefundene Schnappschildkröte als außergewöhnlich dargestellt wird, ist sie keineswegs der erste derartige Fall. In der spezialisierten Auffangstation leben bereits etwa 40 Tiere dieser Art. Da Schnappschildkröten nach Bundes-Naturschutzgesetz nicht weitervermittelt, sondern bundesweit ausschließlich von genehmigten Einrichtungen, wie die Reptilienauffangstation in München, gehalten und gepflegt werden dürfen und bis zu achtzig Jahre alt werden können, hat die Stadt Glück - denn nach Gesetz werden „Fundsachen“ lediglich für sechs Monate aufbewahrt was bedeutet, dass auch nur dieser Zeitraum in Rechnung gestellt wird.
Die weitere finanzielle Betreuung nach den ersten 6 Monaten wird durch den gemeinnützigen Verein übernommen und in erster Linie über Spendengelder getragen. Die Diskussion um die Kosten mag kontrovers erscheinen. Letztlich zeigt der Fall jedoch, dass der Schutz von Menschen, Tieren und unserer Umwelt manchmal Investitionen erfordert, die nicht sofort populär wirken. Es ist wichtig, solche Entscheidungen auf Grundlage von Fakten, Gesetzen und ethischen Maßstäben zu treffen – nicht allein anhand des gefühlten Verhältnisses von Kosten und Nutzen. Das „teuerste Fundtier aller Zeiten“ spiegelt somit lediglich die aktuell geltende Gesetzeslage.
Originalbeitrag: https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/olching-ort29215/bezahlen-teuerstes-fundtier-aller-zeiten-stadt-wird-rechnung-doch-nicht-93480884.html